Sachsen erhöht Einkommensgrenzen für sozialen Wohnraum ab 2026 deutlich

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Ein Gebäude mit Fenstern, Türen und Text auf seiner Fassade.

Sachsen erleichtert Zugang zu Sozialwohnungen - Sachsen erhöht Einkommensgrenzen für sozialen Wohnraum ab 2026 deutlich

Sachsen hat die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine angehoben und damit mehr Haushalten den Zugang zu sozialem Wohnraum erleichtert. Die Änderungen, die von Infrastrukturministerin Regina Kraushaar unterzeichnet wurden, treten im Januar 2026 in Kraft. Laut Behörden soll die Maßnahme den Zugang zu gefördertem Wohnraum angesichts steigender Lebenshaltungskosten ausweiten.

Die neuen Grenzwerte stellen eine deutliche Erhöhung gegenüber den bisherigen Regelungen dar. Ein Single-Haushalt kann künftig mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von bis zu 20.520 Euro gefördert werden – bisher lag die Obergrenze bei 16.800 Euro. Bei Zwei-Personen-Haushalten steigt die Grenze von 25.200 auf 30.780 Euro.

Die aktualisierten Vorschriften gelten ab 2026 und erweitern die Anspruchsberechtigung für sozialen Wohnraum in ganz Sachsen. Damit können mehr Haushalte, die mit hohen Wohnkosten zu kämpfen haben, Unterstützung erhalten. Die Entscheidung des Ministeriums basiert auf Prognosen zu Lohnsteigerungen und weiter ansteigenden Lebenshaltungskosten in den kommenden Jahren.