12 January 2026, 17:43

Shisha-Bar in Mainz 05 nach jahrelangen Sicherheitsmängeln endgültig geschlossen

Ein Plakat mit einer Wasserpfeife, Marihuanablättern und einer Zigarette, mit Text über den Zusammenhang zwischen E-Zigaretten-Gebrauch und anderen Tabakprodukten bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Mainzer Gericht: Shishabar darf wegen Sicherheitsmängeln keine Wasserpfeifen mehr anbieten - Shisha-Bar in Mainz 05 nach jahrelangen Sicherheitsmängeln endgültig geschlossen

Shisha-Bar in Mainz 05 endgültig geschlossen: Gericht bestätigt Verbot nach jahrelangen Sicherheitsverstößen

Eine Shisha-Bar in Mainz 05 darf nach jahrelangen Sicherheitsmängeln dauerhaft keine Wasserpfeifen mehr zubereiten oder ausgeben. Das Verwaltungsgericht Mainz bestätigte am Montag die Verfügung und wies eine Eilklage des Betreibers in letzter Instanz ab. Bei Kontrollen waren erhebliche Gefahren festgestellt worden, darunter eine erhöhte Kohlenmonoxidbelastung für Gäste und Personal.

Die Bar, die seit 2018 in Betrieb war, hatte wiederholt Verwarnungen der Behörden erhalten. Zwischen 2021 und 2025 deckten Beamte bei mehreren Inspektionen schwerwiegende Verstöße auf: Glutreste lagen ungesichert in einem Topf auf dem Boden, während der Außenkamin entweder mit Pappe verstopft oder mit einem Föhn notdürftig "entlüftet" wurde.

Hinzu kam, dass in Nichtraucherbereichen Shisha-Pfeifen mit Tabak geraucht wurden. Funktionierende Kohlenmonoxidmelder fehlten vollständig – eine akute Gefahr für alle Anwesenden. Im Oktober verhängten die Behörden daraufhin ein sofortiges Verbot für die Zubereitung und den Verkauf von Shisha. Der Inhaber legte Widerspruch ein und beantragte eine einstweilige Aussetzung, doch das Gericht lehnte dies diese Woche ab. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig: Die Bar darf nicht mehr als Shisha-Lounge betrieben werden.

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Das Verbot folgt auf Jahre dokumentierter Sicherheitsmängel. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass von dem Betrieb eine inakzeptable Gesundheitsgefahr ausging. Mit dem Urteil muss der Betreiber die Auflagen nun umsetzen – oder mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.