„SPD-Anhänger“ als Beleidigung: 2.500 Euro Strafe drohen für politische Schimpfwörter

Admin User
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Ein Plakat, das einen Mann zeigt, der an einem Rednerpult mit einem Mikrofon steht, sowie Flaschen auf einem Tisch rechts und Smileysymbolen links.

„SPD-Anhänger“ als Beleidigung: 2.500 Euro Strafe drohen für politische Schimpfwörter

Beleidigungen in Deutschland entwickeln sich weiter – nun befassen sich Gerichte damit, was als üble Nachrede gilt. Ein aktuelles Urteil zeigt: Wer jemanden als SPD-Anhänger bezeichnet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen. Gleichzeitig suchen Juristen und Autoren nach neuen Wegen, um zu provozieren, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.

Das Landgericht Hannover setzte 2024 mit einem Präzedenzfall Maßstäbe: Die Bezeichnung einer Person als SPD-Anhänger kann demnach ehrverletzend sein (Aktenzeichen 19 OHA 518/24). Wiederholungstäter müssen künftig mit Strafen von bis zu 2.500 Euro rechnen. Dies spiegelt einen größeren Trend wider, bei dem politische Zugehörigkeiten zunehmend als potenzielle Beleidigungen gewertet werden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Beleidigungen verändern sich – politische Etikettierungen oder Tiervergleiche können mittlerweile konkrete Konsequenzen nach sich ziehen. Reisertschs Arbeiten bieten dabei eine juristische Grauzone für alle, die provozieren wollen, ohne bestraft zu werden. Während klassische Schimpfwörter an Bedeutung verlieren, passen sich Gerichte und Autoren an neue Formen verbaler Auseinandersetzung an.