Streit um Balkonanbau am Peitinger Hauptplatz spaltet Lokalpolitik
Pläne für Balkonanbau am Peitinger Hauptplatz sorgen für Streit unter Lokalpolitikern
Ein Vorhaben, an einem Gebäude am Hauptplatz in Peiting zwei Balkone anzubauen, hat unter örtlichen Verantwortlichen für Uneinigkeit gesorgt. Der Antrag sieht vor, an der Westseite des Gebäudes – in dem sich das Geschäft Betten Weissenbach befindet – zwei Balkone in den oberen Stockwerken anzubringen. Während einige die Änderung als geringfügig einstufen, gibt es Bedenken hinsichtlich der Optik und der Parkplatzsituation.
Die geplanten Balkone würden auf den beiden obersten Etagen jeweils 1,45 Meter über die Grundstücksgrenze hinausragen. Da das Gebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans Oberer Hauptplatz liegt, handelt es sich rechtlich um eine geringfügige Änderung, weshalb eine Genehmigung wahrscheinlich ist. Christian Hack, Leiter des Bauamts der Stadt, erklärte, dass Balkone zur Straßenseite hin nicht möglich seien, da der davorliegende Bereich im kommunalen Besitz stehe.
In der Sitzung des Bauausschusses zeigten sich die Meinungen gespalten. Michael Deibler (CSU) bezeichnete das Design als "kaum akzeptabel" und kritisierte das Erscheinungsbild. Andreas Barnsteiner (BVP) hingegen argumentierte, die Balkone würden sich harmonisch in die bestehende Fassade einfügen. Stadtrat Norbert Merk (CSU) lehnte den Antrag komplett ab und verwies auf mögliche Parkplatzprobleme für die neuen Wohnungen.
Bürgermeister Peter Ostenrieder räumte zwar die Bedenken bei den Parkplätzen ein, betonte jedoch, dass der Eigentümer alle geltenden Vorschriften einhalte. Trotz der Diskussion blieb Merk das einzige Ausschussmitglied, das seine Zustimmung verweigerte.
Das Vorhaben wird nun nach den bestehenden Bebauungsvorschriften weiterverfolgt, auch wenn nicht alle Ausschussmitglieder überzeugt sind. Sollte die Genehmigung erteilt werden, ragen die Balkone über die Grundstücksgrenze hinaus – während Fragen zu Parkplätzen und Gestaltung weiterhin ungeklärt bleiben. Die endgültige Entscheidung steht nun im Rahmen des abschließenden Genehmigungsverfahrens an.






