Streit um neues Heizungsgesetz: Klimaziele oder Wahlfreiheit für Eigentümer?
Jonas KrausMinister warnt vor Folgen von gelockerten Heizungsregelungen - Streit um neues Heizungsgesetz: Klimaziele oder Wahlfreiheit für Eigentümer?
Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz überarbeitet und die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neu installierten Heizsystemen gestrichen. Die Änderung ermöglicht nun eine breitere Palette an Optionen, darunter Gas-, Öl- und Hybridheizungen – doch Klimaschützer üben scharfe Kritik. In Rheinland-Pfalz sind Politiker und Behörden gespalten über die Kehrtwende und ihre möglichen Folgen für Mieter, Unternehmen und die Klimaziele.
Nach den neuen Regeln dürfen Hauseigentümer künftig Öl- und Gasheizungen einbauen, ohne die bisherige erneuerbare Quote erfüllen zu müssen. Das überarbeitete Gesetz setzt auf Technologieoffenheit und erlaubt Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse und Hybridsysteme. Erst ab 2029 gilt eine Mindestquote von 10 Prozent erneuerbarer Energien. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verteidigte den Schritt: Die Reform gebe Verbrauchern mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Heizlösung.
Katrin Eder, rheinhessische Ministerin für Energie und Klimaschutz, bezeichnete die Entscheidung als 'groben klimapolitischen Fehler'. Die Streichung der 65-Prozent-Regel schwäche das Gebäudeenergiegesetz und belaste Mieter – besonders in Mehrfamilienhäusern – mit höheren Kosten durch veraltete Gasanlagen, so Eder. Zudem warnte sie vor Planungsunsicherheit für Handwerker, Industrie und Investoren, die Arbeitsplätze und langfristige Investitionen gefährde.
CDU-Spitzenkandidat Gordon Schnieder begrüßte die Reform als 'richtigen und längst überfälligen Schritt'. Klimaschutz dürfe nicht auf starre Vorgaben setzen, betonte er und kündigte an, im Falle einer Wahl weitere Lockerungen im Landesklimagesetz vorzunehmen. Schnieders Position deckt sich mit der Bundesregierung, die betont, das überarbeitete Gesetz unterstütze weiterhin die Klimaziele, entlaste aber gleichzeitig Eigentümer.
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vertieft den Graben zwischen Klimaschutz und wirtschaftlicher Freiheit. Mieter in Rheinland-Pfalz müssen nun mit höheren Heizkosten rechnen, während Unternehmen und Handwerker auf Klarheit über Investitionsfolgen warten. Die Diskussion, ob die neuen Regeln den richtigen Ausgleich zwischen Wahlfreiheit und ökologischer Verantwortung finden, bleibt umstritten.
