Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuerreform: Warum Eigentümer jetzt klagen

Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuerreform - Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuerreform: Warum Eigentümer jetzt klagen
Vereine: Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuerreform
Zwei große Verbände ziehen gegen die aktuelle Grundsteuerreform vor das Bundesverfassungsgericht – trotz eines gegenteiligen Urteils des Bundesfinanzhofs.
Karlsruhe/München, 10. Dezember 2025 – Zwei einflussreiche deutsche Verbände leiten rechtliche Schritte gegen die jüngste Grundsteuerreform ein. Der Bund der Steuerzahler und der Eigentümerverband Haus & Grund kündigten an, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Sie argumentieren, die Neuregelung belaste Immobilienbesitzer unangemessen. Dies geschieht, obwohl der Bundesfinanzhof die Reform zuvor als rechtmäßig bestätigt hatte.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Methode, mit der Finanzämter den Wert von Immobilien berechnen. Statt individueller Bewertungen greifen sie auf pauschale Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenpreise zurück. Beide Verbände kritisieren, dieses Vorgehen verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, da es zu ungenauen und willkürlichen Steuerbescheiden führe.
Der Bundesfinanzhof hatte zwar entschieden, dass die vereinfachten Berechnungen verfassungskonform seien – selbst wenn sie unpräzise ausfielen. Doch die Kritiker lassen sich davon nicht überzeugen. Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, bezeichnete die Reform als "echte finanzielle Belastung" für viele Eigentümer. Kai Warnecke, Chef von Haus & Grund, monierte, die mangelnde Genauigkeit des Systems sei nicht mehr hinnehmbar: "Die Toleranzgrenze ist überschritten."
Trotz des Richterspruchs treiben die beiden Verbände ihre Beschwerde voran. Sie wollen den Fall vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bringen und die Reform aus verfassungsrechtlichen Gründen kippen.
Die Beschwerde wird nun vom höchsten deutschen Gericht geprüft. Sollte sie Erfolg haben, könnte dies eine bundesweite Neuregelung der Grundsteuerberechnung erzwingen. Bis dahin bleibt die Reform in Kraft – und die Finanzämter wenden das umstrittene Pauschalsystem weiter an.

