Verlage verklagen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung durch KI-Trainingsdaten
Jonas KrausVerlage verklagen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung durch KI-Trainingsdaten
Große Verlage und Musikrechteorganisationen gehen rechtlich gegen KI-Unternehmen wegen Urheberrechtsverletzungen vor. Im März 2026 verklagte Penguin Random House OpenAI in Deutschland, weil das Unternehmen angeblich Werke einer Autorin ohne Erlaubnis genutzt habe. Im Mittelpunkt des Falls stehen Vorwürfe, dass die KI-Modelle von OpenAI geschütztes Material aus Kinderbüchern gespeichert und reproduziert hätten.
Dies folgt einem separaten Urteil vom November 2025, bei dem das Landgericht München OpenAI schuldig sprach, das Urheberrecht verletzt zu haben, indem es Songtexte ohne Genehmigung verwendete. Die Streitfälle unterstreichen die wachsenden Spannungen zwischen der Kreativbranche und KI-Entwicklern in Fragen des geistigen Eigentums.
Penguin Random House reichte seine Klage beim Landgericht München ein und wirft OpenAI sowie dessen ChatGPT-Tool vor, Inhalte aus der Buchreihe Der kleine Drache Kokosnuss von Ingo Siegner kopiert zu haben. Der Verlag argumentiert, dass das KI-System nicht nur Siegners Illustrationen und Texte gespeichert, sondern auf Anfrage auch fast identische Versionen erzeugt habe. Laut Klage handele es sich dabei um unautorisierte Vervielfältigung und öffentliche Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke.
Carina Mathern, Verlegerin für Kinder- und Jugendbücher bei Penguin Random House, betonte, die Klage diene dem Schutz der Rechte von Schöpfern im Zeitalter der KI. Sie forderte faire Vergütung und Kontrolle darüber, wie Werke in Trainingsdaten verwendet werden. Die Klage verweist zudem auf die Fähigkeit von ChatGPT, druckfertige Manuskripte zu erstellen – ein Umstand, der Bedenken weckt, der Markt könnte mit KI-generierten Büchern ohne ordnungsgemäße Lizenzierung überflutet werden.
Der Fall knüpft an einen früheren Erfolg der deutschen Musikrechtegesellschaft GEMA an, die im November 2025 vor demselben Gericht ein Teilurteil gegen OpenAI erstritt. Das Urteil bestätigte, dass das KI-Unternehmen Songtexte unrechtmäßig in seinen Trainingsdaten genutzt hatte. Seither haben zahlreiche Verlage und Musikbranchenverbände ähnliche Klagen eingereicht, die sich gegen Unternehmen wie Anthropic, Google, xAI und Meta richten.
OpenAI hat bisher nicht öffentlich dargelegt, wie viele Werke in seinen Trainingsprozess einbezogen wurden. Aus den Gerichtsakten geht nicht hervor, ob in anderen Ländern zusätzliche Klagen eingereicht wurden oder wie viele Verlage sich seit Ende 2025 der rechtlichen Initiative angeschlossen haben.
Die Entscheidungen des Münchner Gerichts schaffen einen Präzedenzfall dafür, wie KI-generierte Inhalte mit dem Urheberrecht vereinbar sind. Verlage und Rechteinhaber haben nun rechtliche Handhabe, um die unberechtigte Nutzung kreativer Werke in KI-Trainingsdaten anzufechten. Die Ergebnisse dieser Verfahren könnten maßgeblich beeinflussen, wie KI-Entwickler künftig auf urheberrechtlich geschütztes Material zugreifen und dafür entschädigen.






