Vier Jahre alter Tweet führt zu vierstelliger Strafe wegen Beleidigung eines CDU-Politikers
Emma WernerVier Jahre alter Tweet führt zu vierstelliger Strafe wegen Beleidigung eines CDU-Politikers
Ein vier Jahre alter Tweet hat für einen deutschen Bürger eine Geldstrafe zur Folge gehabt, nachdem er den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistischen Arschloch“ bezeichnet hatte. Das Verfahren wurde nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs eingeleitet, der es dem Staat ermöglicht, auch ohne formelle Anzeige tätig zu werden. Die Behörden stießen auf den alten Beitrag während der Ermittlungen in einem anderen Fall, der die AfD-Politikerin Anna Leisten betraf.
Der betreffende Tweet war 2020 veröffentlicht worden, nachdem Amthor sich zu Geflüchteten in Deutschland geäußert hatte. Damals hatte weder der Politiker noch die Staatsanwaltschaft auf die Nachricht reagiert. Erst kürzlich kam der Fall wieder ans Licht, als die Polizei im Rahmen einer separaten Ermittlung – in der dieselbe Person die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnet hatte – deren Social-Media-Aktivitäten überprüfte. Jenes Verfahren wurde später eingestellt.
Nach Paragraf 188 kann der Staat Beleidigungen gegen Politiker von Amts wegen verfolgen, ohne dass ein Strafantrag des Betroffenen erforderlich ist. Das Gesetz sieht eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vor und enthält strengere Strafen als die üblichen Regelungen bei übler Nachrede. Der Beschuldigte erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze, was einem Betrag im vierstelligen Bereich entspricht – ohne jemals vor einem Richter gestanden zu haben.
Strafbefehle sind in Deutschland gängige Praxis und werden in mehr als der Hälfte aller Strafverfahren angewendet. Sie ermöglichen es Gerichten, Geldstrafen und Eintragungen ins Strafregister ohne Hauptverhandlung zu verhängen. Der Betroffene kritisiert Paragraf 188 als fehlerhaft und argumentiert, die Vorschrift könne die Feindseligkeit gegenüber Politikern eher verstärken, statt sie zu schützen.
Die Strafe wurde vier Jahre nach dem ursprünglichen Tweet verhängt – ein Beispiel dafür, wie lange vergessene Social-Media-Posts unter deutschem Recht wiederaufleben können. Da keine formelle Anzeige nötig ist, erlaubt Paragraf 188 Verfolgungen selbst dann, wenn der betroffene Politiker selbst keine Schritte einleitet. Der Fall zeigt die weitreichenden Auswirkungen des Gesetzes und die langfristigen Konsequenzen von Äußerungen im Netz.






