Betrugsprozess in Freiburg: 188.000 Euro Sozialabgaben vorenthalten und Corona-Hilfen erschlichen
Jonas KrausBetrugsprozess in Freiburg: 188.000 Euro Sozialabgaben vorenthalten und Corona-Hilfen erschlichen
Am 30. März 2026 muss sich ein 49-jähriger Mann vor dem Landgericht Freiburg wegen mehrfachen Betrugs verantworten. Die Anklagepunkte umfassen Sozialversicherungsbetrug, Lohnunterschlagung sowie den illegalen Bezug von Corona-Hilfsgeldern. Die Verhandlung vor dem Schöffengericht beginnt um 9 Uhr.
Der Angeklagte soll zwischen März 2020 und November 2021 Mitarbeiter nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet haben. Durch das Vorenthalten von Beiträgen habe er Zahlungen in Höhe von rund 188.000 Euro umgangen, so die Ermittler. Zudem wird ihm vorgeworfen, in demselben Zeitraum wiederholt Löhne veruntreut zu haben.
Hinzu kommt der Vorwurf des Subventionsbetrugs: Der Mann soll durch falsche Angaben etwa 60.000 Euro an Corona-Soforthilfen erschlichen haben. Solche Straftaten fallen nach deutschem Recht unter die allgemeinen Betrugsregelungen, die mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug geahndet werden können. Bei der Strafzumessung berücksichtigen Gerichte oft Faktoren wie Rückzahlungen, Geständnisse oder persönliche Verhältnisse.
Weiterhin wird ihm Abrechnungsbetrug in der Krankenversicherung zur Last gelegt, der zwingend ermittelt wird, sowie falsche Versicherungen an Eides statt, die mit drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können.
Im Prozess werden Beweise für nicht abgeführte Sozialabgaben, Lohnunterschlagung und betrügerische Subventionsanträge geprüft. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten je nach Schwere der Taten und mildernden Umständen Geldstrafen oder Haft. Der Fall unterstreicht die konsequente Verfolgung von Finanzdelikten im Arbeits- und Fördermittelbereich.






