14 April 2026, 06:17

Betrunken zum Vorstellungsgespräch: 4,75 Promille enden vor Gericht

Plakat mit einer Frau mit einer Zigarette im Mund, entschlossener Gesichtsausdruck, Haar im Dutt und fettem Text "Sie könnte eine Menge Ärger sein" auf einem hellblauen Hintergrund.

Betrunken zum Vorstellungsgespräch: 4,75 Promille enden vor Gericht

Eine 45-jährige Frau erschien betrunken zu einem Vorstellungsgespräch – mit einem Blutalkoholwert von über dem Vierfachen des gesetzlichen Limits. Der Vorfall ereignete sich in einem Altenheim, wo Mitarbeiter ihre Trunkenheit bemerkten und sofort die Polizei alarmierten.

Die Frau war mit ihrem eigenen Auto zum Bewerbungsgespräch gefahren. Bei ihrer Ankunft nahm die Personalverantwortliche starken Alkoholgeruch wahr und verständigte die Behörden. Spätere Tests der Polizei bestätigten einen Blutalkoholgehalt von 4,75 Promille – weit über der erlaubten Grenze.

In ihrem ersten Prozess wurde sie freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein, woraufhin es zu einer Neuverhandlung kam. Diesmal verurteilte das Gericht die Frau wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt.

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Die Richterin verhängte ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro und entzog ihr den Führerschein für mindestens sechs Monate. Trotz des Urteils bleibt der Fall weiter anfechtbar, sodass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Die Frau muss nun mit einem Fahrverbot und einer Geldstrafe rechnen. Ihr Fall zeigt die juristischen Konsequenzen, die drohen, wenn man ein Fahrzeug im stark alkoholisierten Zustand führt. Das endgültige Urteil hängt von möglichen weiteren Berufungen in den kommenden Monaten ab.

Quelle