BGH-Urteil: Bauunternehmen muss defekten Silo komplett sanieren
Jahrzehntelanger Rechtsstreit um defekten Silo endet mit Grundsatzurteil
Ein langjähriger juristischer Streit um einen mangelhaften Silo hat mit einer endgültigen Entscheidung sein Ende gefunden. Im Mittelpunkt des Falls standen ein Landwirt und ein Bauunternehmen, wobei Gerichte verschiedener Instanzen über die Frage der Verantwortung und der Kosten zu entscheiden hatten. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte nun abschließend, dass das Unternehmen sämtliche Reparaturkosten tragen muss – trotz vorheriger Kürzungen der zugesprochenen Summe in unterinstanzlichen Verfahren.
Der Konflikt begann im September 2010, als ein Bauunternehmen für den Landwirten einen Befahrsilos errichtete. Kurz nach der Fertigstellung zeigten sich Risse und unebene Flächen an der Konstruktion. Besorgt über den Zustand leitete der Landwirt 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.
2015 reichte der Landwirt Klage ein und forderte 120.000 Euro als Vorschuss für die notwendigen Instandsetzungsarbeiten. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Summe später jedoch um ein Drittel und begründete dies mit einer geteilten Verantwortung für die Verschlechterung des Silos.
Der Fall gelangte schließlich vor den Bundesgerichtshof, der die Kürzung aufhob. Am 27. November 2025 erließ das Gericht das endgültige Urteil (Aktenzeichen: VII ZR 112/24) und entschied, dass das Bauunternehmen sämtliche Mängel vollständig zu beheben habe. Die Richter wiesen Argumente zur Nutzungsdauer des Silos oder dessen Zustand nach den Reparaturen zurück und sprachen dem Unternehmen die alleinige Haftung zu.
Mit diesem Urteil wird bestätigt, dass das Bauunternehmen die gesamten Reparaturkosten zu tragen hat – unabhängig von früheren Entscheidungen, die eine Mitverantwortung des Landwirts annahmen. Der Anspruch auf 120.000 Euro als Vorschuss für die Sanierung bleibt damit in voller Höhe bestehen. Der Fall schafft einen klaren Präzedenzfall für die Haftung bei fehlerhaften Bauleistungen.






