DAK-Gesundheit führt strengere Abrechnungsregeln für Apotheken ein – was sich ab Mai 2026 ändert
Jonas KrausDAK-Gesundheit führt strengere Abrechnungsregeln für Apotheken ein – was sich ab Mai 2026 ändert
DAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken – neue Vorgaben ab 1. Mai 2026
Die DAK-Gesundheit hat ihre Abrechnungsrichtlinien für Apotheken überarbeitet und führt zum 1. Mai 2026 strengere Anforderungen ein. Im Mittelpunkt stehen präzise Angaben zu Preisen und Mehrwertsteuer in Kostenvoranschlägen und Rechnungen. Fehler in diesen Details können künftig zu Ablehnungen, Kürzungen oder zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen.
Neue Pflichten bei der Preisangabe Künftig müssen Apotheken in elektronischen Kostenvoranschlägen Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) angeben. Ausnahmen gelten nur, wenn Verträge Bruttopreise (inklusive Mehrwertsteuer) vorsehen oder eine Mehrwertsteuerbefreiung greift. Zudem ist neben dem Preis stets der korrekte Mehrwertsteuer-Hinweis zu übermitteln.
Folgen bei Verstößen Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen Abrechnungsstreitigkeiten. Falsche Angaben – sei es bei Preisen oder Mehrwertsteuer-Details – können zu Rückweisungen oder finanziellen Abzügen führen. Die gleichen Ausnahmen für Bruttopreise oder Steuerbefreiungen gelten auch für automatisierte Abrechnungsprozesse.
Die DAK-Gesundheit hat bestätigt, dass die neuen Regeln ab dem 1. Mai 2026 verbindlich gelten. Apotheken müssen sicherstellen, dass alle Einreichungen den aktualisierten Richtlinien entsprechen, um Sanktionen oder Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Ziel: Mehr Transparenz und Effizienz Die Änderungen sollen die Abrechnungsgenauigkeit zwischen Apotheken und der DAK-Gesundheit verbessern. Ab Mai riskieren nicht konforme Abrechnungen Ablehnungen, Kürzungen oder zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Apotheken sind daher aufgefordert, ihre Preis- und Mehrwertsteuerangaben sorgfältig zu prüfen, um den neuen Standards gerecht zu werden.






