24 June 2026, 02:15

Koblenz profitiert von Rekord-Grundsteuereinnahmen – doch Förderstreit bleibt

Rechtsgutachten zur kommunalen Perspektive auf die Anforderungen der Förderung der urbanen Entwicklung präsentiert

Koblenz profitiert von Rekord-Grundsteuereinnahmen – doch Förderstreit bleibt

Koblenz verzeichnet 2023 deutlichen Anstieg bei grundsteuerbasierten Einnahmen

Im Jahr 2023 verbuchte Koblenz einen spürbaren Anstieg der Einnahmen aus Grundsteuern. Die Stadt nahm rund 24 Millionen Euro mehr ein, als es nach den Ausgleichssätzen von Rheinland-Pfalz zu erwarten gewesen wäre. Dieser Zuwachs hat Debatten über die Förderfähigkeit im Bereich der Stadtentwicklung ausgelöst.

Im Dezember 2022 hatte Rheinland-Pfalz im Rahmen des Landesfinanzausgleichsgesetzes neue Steuerkraftmesszahlen eingeführt. Diese Werte dienen den Kommunen als Richtschnur. Um Fördermittel für die Stadtentwicklung zu erhalten, müssen die Gemeinden ihre Einnahmequellen – insbesondere die Grundsteuern – mindestens in Höhe dieser Vorgaben ausschöpfen.

Koblenz erhebt für die Grundsteuerklassen A und B niedrigere Sätze als vom Land vorgegeben, während die Gewerbesteuer den landesweiten Referenzwert übertrifft. Dennoch lagen die gesamten grundsteuerbasierten Einnahmen der Stadt 2023 um 24 Millionen Euro über der Ausgleichsgröße.

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Im Juli 2023 holte der Koblenzer Stadtrat ein Rechtsgutachten zu den Förderrichtlinien des Landes ein. Prof. Dr. Steffen Lampert kam zu dem Schluss, dass nicht die einzelnen Steuersätze, sondern die Gesamteinnahmen entscheidend seien. Die Landesbehörden bestätigten später diese Auslegung und erklärten, dass Fördermittel bewilligt werden könnten, sofern die Gesamteinnahmen die Ausgleichssumme erreichen oder übersteigen.

Oberbürgermeister David Langner betonte, dass die Gesamthöhe der Grundsteuereinnahmen maßgeblich für die Förderwürdigkeit sei. Das Rechtsgutachten und die Klarstellung des Landes ebnen Koblenz den Weg zu Fördergeldern für die Stadtentwicklung. Da die Stadt die geforderte Mindesteinnahmeschwelle bereits überschreitet, könnte sie trotz der niedrigeren Grundsteuersätze Anspruch auf Zuschüsse haben.

Quelle