Kürzere Arbeitszeiten im Nahverkehr: 38-Stunden-Woche ab 2028 bei vollem Lohnausgleich
Niklas NeumannKürzere Arbeitszeiten im Nahverkehr: 38-Stunden-Woche ab 2028 bei vollem Lohnausgleich
Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr in Deutschland erhalten kürzere Arbeitszeiten
In den nächsten zwei Jahren wird die Wochenarbeitszeit für Beschäftigte im öffentlichen Personennahverkehr schrittweise reduziert. Ab Juli 2027 sinkt die reguläre Arbeitszeit auf 38,5 Stunden, im Juli 2028 dann auf 38 Stunden – und das bei vollem Lohnausgleich. Die Einigung stellt einen Erfolg für die Arbeitnehmer dar, wirft aber die Frage auf, wie die zusätzlichen Kosten gedeckt werden sollen.
Die neue Vereinbarung bringt mehrere wichtige Änderungen für das Transportpersonal mit sich: Die Wochenstunden werden ab Mitte 2027 schrittweise reduziert, während die Löhne unverändert bleiben. Zudem steigen die Sonntagszuschläge, und die gesetzlichen Ruhezeiten werden verlängert. Auch Zeitarbeitskräfte erhalten durch die überarbeiteten Regelungen besseren Schutz.
Allerdings könnte die gleiche Arbeitsleistung bei weniger Stunden die Unternehmen zwingen, mehr Personal einzustellen. Das würde die Lohnkosten in die Höhe treiben – zusammen mit höheren Zuschlägen und zusätzlichen freien Tagen. Lokale Verkehrsbetriebe könnten unter finanziellen Druck geraten, wenn sie keine Wege finden, die Mehrkosten zu tragen.
Die Finanzierung bleibt die größte Herausforderung. Drei mögliche Lösungsansätze werden diskutiert: Unterstützung durch öffentliche Träger, Mittel von Bund und Ländern oder eine Erhöhung der Ticketpreise. Eine sofortige Fahrpreiserhöhung gilt als unwahrscheinlich, langfristig könnten Passagiere jedoch mit Anpassungen rechnen müssen.
Die Umsetzung wird in Deutschland regional unterschiedlich verlaufen. Jedes Bundesland muss eigene Gesetze zur Anpassung der Gehaltsstrukturen beschließen, was in manchen Regionen zu Verzögerungen führen wird. Bayern rechnet etwa mit einer sechsmonatigen Verzögerung, während Schleswig-Holstein die Vorgaben bereits umgesetzt hat. Nordrhein-Westfalen plant, zeitgleich zu handeln, doch Niedersachsen sieht sich aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts mit Komplikationen konfrontiert.
Die Vereinbarung verbessert zwar die Arbeitsbedingungen im Verkehrssektor, lässt die Finanzierungsfrage aber offen. Unternehmen könnten gezwungen sein, ihre Belegschaft aufzustocken, was die Kosten steigen lässt – und sich möglicherweise langfristig auf die Fahrpreise auswirkt. Wie die einzelnen Bundesländer die Änderungen umsetzen, wird in den kommenden Jahren die Auswirkungen auf Dienstleistungen und Fahrgäste prägen.






