Neues Gebäudeart-E-Gesetz soll 2023 Baukosten senken und Wohnraum schaffen
Niklas NeumannNeues Gebäudeart-E-Gesetz soll 2023 Baukosten senken und Wohnraum schaffen
Bauministerin Verena Hubertz bestätigt Pläne für das Gebäudeart-E-Gesetz noch 2023
Bundesbauministerin Verena Hubertz hat bestätigt, dass die Bundesregierung noch bis Ende 2023 das Gebäudeart-E-Gesetz einführen will. Das neue Gesetz soll die Baukosten senken und den Bau bezahlbaren Wohnraums beschleunigen. Hubertz betonte, dass es wichtiger sei, ein gut durchdachtes Gesetz vorzulegen, als den Prozess zu überstürzen.
Die Ministerin kündigte an, den Gesetzesentwurf noch vor 2024 vorzulegen, vermied jedoch, ein konkretes Datum zu nennen. Einen letzten Vorstoß vor Weihnachten schloss sie aus und sagte: "So schnell wie möglich – und natürlich streben wir nicht Weihnachten an." Stattdessen liege ihr Fokus auf gründlichen Abstimmungen mit Branchenexperten und Verbänden.
Das Gesetz soll ein zentrales Instrument im Kampf gegen steigende Wohnkosten werden. Durch vereinfachte Bauverfahren könnten Bauträger laut Hubertz erhebliche Einsparungen erzielen. "Wenn man schneller bauen kann, spart man viel Geld", erklärte sie. Ziel sei es, Wohnraum durch mehr Effizienz und weniger Bürokratie bezahlbarer zu machen.
Hubertz unterstrich erneut ihren Anspruch auf eine sorgfältige Ausarbeitung: "Entscheidend ist, dass das Gesetz gut gemacht wird." Ihr Team arbeite derzeit daran, die Details bis Jahresende finalisieren.
Das Gebäudeart-E-Gesetz soll noch 2023 in Kraft treten. Sein Erfolg wird davon abhängen, wie wirksam es Bürokratie abgebaut und die Kosten für Bauherren senkt. Die Regierung sieht darin einen entscheidenden Schritt, um die Wohnungsnot in Deutschland zu lindern.






