Neues Gesetz erleichtert ausländischen Apothekern den Berufseinstieg in Deutschland
Emma WernerNeues Gesetz erleichtert ausländischen Apothekern den Berufseinstieg in Deutschland
Deutschland beschleunigt die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das Bürokratie für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der EU abbauen soll. Besonders Apotheken könnten von den Neuerungen profitieren.
Die neue Regelung schafft langwierige Dokumentenprüfungen für Pharmazeut:innen mit Abschlüssen aus Drittstaaten ab. Stattdessen werden künftig direkte Kompetenzüberprüfungen eingeführt. Diese Änderung soll qualifizierten Arbeitskräften den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern und beschleunigen.
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, wo die Zustimmung bereits im Mai erfolgen könnte. Bei Verabschiedung tritt es am 1. November 2026 in Kraft. Zudem sind Anpassungen der Approbationsordnung für Apotheker notwendig, um sie mit dem Apothekenversorgungsstärkungsgesetz in Einklang zu bringen.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt die Reform als notwendigen Schritt zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann warnte, dass in den kommenden Jahren tausende Apotheker:innen fehlen werden. Das Gesetz soll es qualifizierten Berufstätigen aus Drittstaaten erleichtern, diese Lücken zu schließen.
Die Reform vereinfacht das Verfahren für im Ausland ausgebildete Pharmazeut:innen, in Deutschland zu arbeiten. Durch den Ersatz von Papierkram durch Fähigkeitstests will der Gesetzgeber den Personalmangel im Sektor entgegenwirken. Die endgültige Zustimmung des Bundesrates steht nun als nächster Schritt vor der Umsetzung aus.






