Neues Tariftreuegesetz: Warum Unternehmen jetzt mit Boykott drohen
Ein neues Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, bei Bundesaufträgen Tariftreue einzuhalten, stößt auf massive Kritik. Das Tariftreuegesetz im öffentlichen Auftragswesen (TTG) gilt für Verträge ab einem Volumen von 50.000 Euro, doch viele Betriebe warnen, es werde sie von öffentlichen Ausschreibungen abschrecken. Der Bundesrat wird die Vorlage an diesem Freitag beraten – angesichts wachsender Bedenken über die Folgen der Regelung.
Das Gesetz, dessen offizieller Titel Gesetz zur Tariftreue im öffentlichen Auftragswesen lautet, schreibt vor, dass Firmen mit Bundesaufträgen sich an Tarifverträge halten müssen. Bei Verstößen droht ihnen der Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren. Ausgenommen von der Regelung bleiben jedoch Lieferverträge sowie Aufträge der Bundeswehr.
Eine aktuelle Umfrage des Forsa-Instituts ergab, dass bereits 75 Prozent der Unternehmen öffentliche Aufträge als übermäßig bürokratisch empfinden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnet das neue Gesetz als überzogen. BDA-Präsident Rainer Dulger argumentiert, es werde Unternehmen davon abhalten, sich überhaupt zu bewerben. Tatsächlich ziehen 43 Prozent der 1.000 befragten Firmen in Erwägung, künftig ganz auf öffentliche Aufträge zu verzichten.
Damit das Gesetz verabschiedet wird, benötigt der Bundesrat eine Mehrheit von 35 Stimmen der 16 Bundesländer. Zwar kann kein Land allein ein Veto einlegen, doch eine geschlossene Ablehnungsfront könnte die Verabschiedung verhindern. Die Debatte am Freitag wird zeigen, ob die Regelung vorankommt oder auf weiteren Widerstand stößt.
Ziel des Gesetzes ist es, faire Lohnstandards in öffentlichen Aufträgen durchzusetzen. Kritiker werfen ihm jedoch vor, unnötige Hürden zu schaffen. Angesichts der ohnehin schon weit verbreiteten Bürokratiefrusts unter Unternehmen könnte das Ergebnis der Abstimmung am Freitag die künftige Beteiligung an Bundesausschreibungen prägen. Die Entscheidung hängt davon ab, ob die Länder das Gesetz als notwendige Regulierung oder als undurchführbare Belastung bewerten.






