Schufa vor Gericht: BGH entscheidet über Transparenz der Bonitätsbewertung
Jonas KrausSchufa vor Gericht: BGH entscheidet über Transparenz der Bonitätsbewertung
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Bonitätsbewertungsmodell ein. Es basiert auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 und zwölf klar definierten Kriterien. Das System soll bis Ende 2028 ein älteres, komplexeres Modell ersetzen.
Fünf Privatpersonen haben die Schufa verklagt. Sie werfen dem Unternehmen vor, nicht ausreichend zu erklären, wie die Bonitätswerte berechnet werden und welche Daten die Ergebnisse beeinflussen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss nun entscheiden, ob die Offenlegungen der Schufa den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen.
Der BGH wird zudem urteilen, ob Verbraucher ein weitergehendes Recht darauf haben, die Logik hinter der Bewertung zu verstehen. Die Schufa betont, dass ihre aktuellen Angaben bereits den gesetzlichen Vorgaben genügen. Die Kläger fordern hingegen mehr Transparenz bei der Berechnung.
Ab November 2026 tritt ein neuer rechtlicher Rahmen für „materielle Scoring“-Systeme im Datenschutzrecht in Kraft. Der Fall könnte richtungsweisend dafür sein, wie automatisierte Entscheidungen gegenüber Verbrauchern erklärt werden müssen.
Das neue Bewertungssystem ist darauf ausgelegt, transparenter zu sein. Es ermöglicht Verbrauchern, nachzuvollziehen, welche Faktoren ihre Bonität beeinflussen, und diese selbstständig zu überprüfen. Das Urteil des BGH wird die Transparenzpflichten bei automatisierten Entscheidungsprozessen nach der DSGVO klären. Es könnte auch Auswirkungen darauf haben, wie künftige datenbasierte Bewertungen durchgeführt werden. Die Schufa plant, bis Ende 2028 vollständig auf das neue System umzustellen.






