CDU verklagt wegen Informationspflichten des Landes

Admin User
2 Min.
Eine Gruppe von Menschen sitzt in Reihen von Stühlen, mit einem Tisch vor der ersten Reihe, der einen Krug, Papiere und einen Stift enthält. Eine Person in der Mitte spricht in ein Mikrofon, mit einer weißen und blauen Flagge dahinter und einem weißen und blauen Hintergrund, auf dem 'ehrenwerte kamara de' steht.

CDU verklagt wegen Informationspflichten des Landes - CDU verklagt wegen Informationspflichten des Landes

Die CDU-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz hat gegen die Landesregierung Klage eingereicht. Die Partei wirft der Regierung vor, wiederholt gegen Transparenzregeln verstoßen zu haben, indem sie parlamentarische Anfragen unvollständig beantwortet habe. Mit der Klage soll nun die Einhaltung der Offenlegungspflichten erzwungen werden.

Streitpunkt ist der Umgang der Landesregierung mit Oppositionsanfragen, insbesondere eine Anfrage aus dem Jahr 2021 zu Einstellungs- und Beförderungspraktiken. Nach Angaben der CDU wurden zentrale Details nur in nicht-öffentlichen Sitzungen erörtert, was eine öffentliche Prüfung erschwere. Die Partei argumentiert, dieses Vorgehen verstoße gegen die Landesverfassung, die umfassende Antworten auf parlamentarische Anfragen vorschreibt.

Die CDU-Fraktion sieht darin Teil eines größeren Musters mangelnder Transparenz. Statt Einzelfälle zu klären, strebt sie ein verbindliches Urteil des Verfassungsgerichtshofs an. Ziel ist es, sicherzustellen, dass künftige Anfragen vollständig und offen beantwortet werden.

In öffentlichen Unterlagen finden sich keine früheren Fälle, in denen die CDU und das Verfassungsgericht genau diese Thematik behandelt hätten. Frühere Urteile in Rheinland-Pfalz betrafen zwar ähnliche Transparenzkonflikte, jedoch mit Beteiligung anderer Parteien.

Mit der Klage will die CDU die Landesregierung zu einer strengeren Einhaltung der Offenlegungsvorschriften verpflichten. Eine Gerichtsentscheidung könnte präjudiziell wirken und die künftige Behandlung parlamentarischer Anfragen beeinflussen. Auch die Nutzung nicht-öffentlicher Sitzungen bei der Beantwortung von Oppositionsfragen könnte davon betroffen sein.