Evangelische Kirche führt standardisierte Anerkennung für Missbrauchsopfer ein
Emma WernerRegionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche führt standardisierte Anerkennung für Missbrauchsopfer ein
Ab Januar 2026 können Überlebende sexualisierter Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche und ihrer Wohlfahrtsorganisation Diakonie ein standardisiertes Anerkennungssystem in Anspruch nehmen. Das neue Rahmenwerk sorgt für einen einheitlichen Umgang mit der Würdigung ihres Leidens. Sieben der zehn regionalen Landeskirchen haben die Richtlinien bereits übernommen, die übrigen werden voraussichtlich später folgen.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) führte die neuen Regelungen ein, um Betroffenen klarere Unterstützung zu bieten. Demnach erhalten Menschen, die von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung betroffen sind, eine Basiszahlung von 15.000 Euro. In Einzelfällen kann zusätzlich eine individuelle Leistung gewährt werden.
Für die Anerkennung ist kein juristischer Beweis erforderlich – es genügt die Plausibilität der Schilderungen der Überlebenden. Diese Änderung soll Hürden für die Anerkennung abbauen. Wer bereits früher Entschädigungen erhalten hat, kann nun eine Überprüfung beantragen, die möglicherweise zu höheren Leistungen führt. Bisher haben sieben der zehn regionalen Landeskirchen die EKD-Richtlinien umgesetzt, darunter die Evangelisch-lutherischen Landeskirchen in Niedersachsen und Bremen, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau sowie die drei Landeskirchen in Westdeutschland. Die verbleibenden drei Landeskirchen in den ostdeutschen Bundesländern werden die Regelungen voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt einführen. Kirche und Diakonie betonen, dass es sich bei den Zahlungen nicht um Wiedergutmachung, sondern um eine Anerkennung des erlittenen Leids handelt. Die Maßnahme ist Teil umfassender Bemühungen, historische Ungerechtigkeiten strukturierter aufzuarbeiten.
Das neue System gilt sowohl für aktuelle als auch für historische Fälle sexualisierter Gewalt. Überlebende können nun nach klareren und einheitlicheren Kriterien Anerkennung beantragen. Kirche und Diakonie haben sich zu weiteren Schritten verpflichtet, um das in der Vergangenheit zugefügte Leid aufzuarbeiten.
