Staatsanwaltschaft stoppt Ermittlungen zu Sonderurlaub für Staatssekretäre in Rheinland-Pfalz
Keine Untersuchung wegen längerer Abwesenheit von Staatssekretären in Mainz - Staatsanwaltschaft stoppt Ermittlungen zu Sonderurlaub für Staatssekretäre in Rheinland-Pfalz
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat ein Ermittlungsverfahren zu langfristigen Sonderurlaubsregelungen für Staatssekretäre in Rheinland-Pfalz eingestellt. Die am Mittwoch bekannt gegebene Entscheidung folgt einer Strafanzeige der Freien Wähler, die Ende Januar eingereicht worden war. Die Behörden fanden keine Hinweise auf strafbare Handlungen im Zusammenhang mit der Praxis.
Auslöser für die Anzeige war ein Gutachten, das die Sonderurlaubsregelungen als rechtswidrig einstuft. Die Freien Wähler argumentierten, die Praxis verstoße gegen Vorschriften, und verwiesen auf Kritik des Landesrechnungshofs Rheinland-Pfalz. Dessen Jahresbericht 2022 hatte die Genehmigung von verlängertem Sonderurlaub für Staatssekretäre in drei Ministerien thematisiert.
Die Staatsanwaltschaft prüfte die Vorwürfe, kam jedoch zu dem Schluss, dass kein Anfangsverdacht auf Untreue vorliege. Die Bewilligung des Urlaubs stelle keine strafbare Pflichtverletzung dar. Zudem entstehe kein finanzieller Schaden, da Beamte im Falle einer Anrechnung der Urlaubszeiten auf ihre Pensionsansprüche Ausgleichszahlungen leisten müssten.
Nach den aktuellen Regelungen gibt es in Rheinland-Pfalz keine Obergrenze für die Dauer von Sonderurlaub. Allerdings ist nicht dokumentiert, wie viele Staatssekretäre seit 2010 von solchen Regelungen profitiert haben. Die Freien Wähler kündigten an, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft anzufechten, da zentrale rechtliche Bedenken ihrer Ansicht nach weiterhin ungelöst seien.
Joachim Streit, Spitzenkandidat der Partei für die Landtagswahl am 22. März, fordert sowohl rechtliche als auch politische Klarheit in der Sache. Er bestehe darauf, dass die Angelegenheit weiter aufgeklärt werden müsse, um Transparenz und Verantwortung zu gewährleisten.
Die Mainzer Staatsanwaltschaft wird keine weiteren Schritte einleiten, sodass die Sonderurlaubspraxis vorerst unverändert bleibt. Die angekündigte rechtliche Initiative der Freien Wähler könnte die Debatte um die Regelungen jedoch neu entfachen. Bis auf Weiteres bleiben die finanziellen und verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen für diese Vereinbarungen bestehen.
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